Wichtige Telefonnummern/ Kontaktadressen:
Schulleitung:
8.30-12.30 06207/2110
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Die Klassenlehrer* innen sind über Sdui zu erreíchen
Schulpsychologe:
Tobias Knapp
Tel.: 06252 9964-212
E-Mail:
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Schulzozialarbeit/HELP:
Andrea Koch
0151 163 555 94
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Sonderpädagogin:
Susanne Thun-Falter
Kontakt über Schulleitung
MINISTERSCHREIBEN VOM 6. JANUAR 2021
Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 11. Januar
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich hoffe, dass Sie ein friedvolles Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie verbringen konnten und gesund und zuversichtlich in das neue Jahr gestartet sind. Auch wenn die bereits begonnenen Impfungen Hoffnung machen, wird die Corona-Pandemie bedauerlicherweise auch in den kommenden Wochen und Monaten Auswirkungen auf den Unterrichtsalltag Ihrer Kinder haben.
Auf Basis der Beratung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin in dieser Woche hat die Hessische Landesregierung mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen entschieden, dass die Schulen auch nach dem 11. Januar 2021 noch nicht zum regulären Schulbetrieb zurückkehren können. Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist zurzeit außerordentlich schwierig. Aufgrund der Feiertage ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen nicht genau abbilden. Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem hohen Niveau ist. Deshalb ist für den Schulbetrieb eine Übergangsphase bis zum 31. Januar 2021 vorgesehen, in der so wenig Kontakte wie möglich stattfinden sollen.
Nachfolgend haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, die für die Beschulung Ihrer Kinder in den nächsten Wochen zu beachten sind. Es gelten dabei unterschiedliche Regelungen für verschiedene Jahrgangsstufen. Bitte scheuen Sie sich nicht, bei schulbezogenen Rückfragen Kontakt mit Ihren Lehrkräften und gegebenenfalls auch mit Ihrer Schulleitung aufzunehmen.
Jahrgangsstufen 1 - 6 (sowie Förderschulen, an denen eine Lerngruppenkonstanz gewahrt werden kann)
Im Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 wird, wie an den Tagen vor den Weihnachtsferien, die Präsenzpflicht ausgesetzt. Das bedeutet:
- Bitte teilen Sie der Schule mit, ob Ihre Kinder dem Unterricht und den Ganztagsangeboten in der Schule fernbleiben. Dabei gilt der Grundsatz, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler von zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen und nur dann in die Schule gehen sollen, wenn es Ihnen beruflich oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, Ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder aber auch vom Präsenzunterricht wieder abzumelden. In diesem Fall bitten wir, diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen mit Wirkung zur neuen Schulwoche mitzuteilen.
- Treffen Sie Ihre Entscheidung bitte ausschließlich unter Betreuungsaspekten – denn eines möchte ich Ihnen an dieser Stelle versichern: Alle Schülerinnen und Schüler, ob nun zu Hause im Distanzunterricht oder vor Ort in der Schule, erhalten dieselben Unterrichtsinhalte.
- Die Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr werden auf der Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Aussetzens der Präsenzpflicht am 16. Dezember 2020 erbrachten schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen erstellt.
Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge)
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge) erhalten Distanzunterricht, für den weiterhin die Schulpflicht gilt.
- Ihre Kinder erhalten von den Lehrerinnen und Lehrern Aufgaben und Arbeitsaufträge, die sie zuhause bearbeiten müssen.
- Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden in der Zeit des Distanzunterrichts mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse 2021 unaufschiebbar sind, nicht statt. Dies bedeutet, dass die für Januar terminierten schriftlichen Leistungsnachweise, die für die Noten in Abschlusszeugnissen relevant sind (z.B. Klausuren in Q1 und Q3, die in die Abiturnote einfließen), ab dem 11. Januar 2021 geschrieben werden können, und zwar in Präsenz in der Schule unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Ersatzleistungen sind alternativ möglich. Die Klassenarbeiten und Prüfungen in den anderen Jahrgangsstufen entfallen, können aber ebenfalls durch Ersatzleistungen kompensiert werden.
- Die Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr können, da sie im Wesentlichen informatorischen Charakter haben, auf der Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Aussetzens der Präsenzpflicht am 16. Dezember 2020 erbrachten schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen erstellt werden.
- Die Betriebspraktika an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen werden zunächst für den Zeitraum bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Begründete Einzelfallentscheidungen anderer Art sind bei Zustimmung aller Beteiligten (Schüler, Erziehungsberechtigte, Betrieb, Schulleitung) unter Einhaltung der geltenden Hygienepläne mögich. Besuche im Betrieb durch Lehrkräfte dürfen jedoch nicht stattfinden.
- Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.
- An Schulen für Kranke sowie an Schulen, Zweigen, Klassen oder Abteilungen mit dem Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung sowie für Internatsschülerinnen und Internatsschüler an Förderschulen findet die Regelung für die Jahrgänge 1 - 6 Anwendung, da bei ihnen von einem erhöhten Betreuungs- und Unterstützungsbedarf ausgegangen wird. Für die übrigen Förderschulformen (Hören, Sehen, Sprachheilförderung und Lernen) gelten die gleichen Regelungen wie für allgemeine Schulen. Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung erhalten Präsenzunterricht unter Wahrung der Abstandsregelungen.
Präsenzunterricht in den Abschlussklassen
- Der Unterricht in den Abschlussklassen erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht in der Schule.
- Der Unterricht wird bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erteilt. Gegebenenfalls werden die Lerngruppen dafür geteilt und in benachbarten Räumen untergebracht. Die Lehrkraft ist dann zeitgleich für beide Teilgruppen zuständig.
- Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden.
- Das gilt auch für die Abschlussjahrgänge in Ersatzschulen.
Für alle in diesem Jahr anstehenden Abschlussprüfungen, insbesondere das Abitur, wird gewährleistet, dass nur diejenigen Lerninhalte Prüfungsgegenstand sind, die auch vermittelt wurden. Wir werden zeitnah konkrete Regelungen zu den Abschlussprüfungen bekanntgeben.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, wir werden Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten und Sie rechtzeitig über anstehende Veränderungen informieren.
Bitte beachten Sie, dass neben der vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelung wie auch bisher – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – abweichende regionale Maßnahmen wie Quarantäneanordnungen oder temporäre Schulschließungen (z.B. durch die Gesundheitsämter) für die Schulen getroffen werden können.
Digitales Lernen
Zentrale Bedeutung für das digitale Lernen haben Lernplattformen, darunter das vom Land zur Verfügung gestellte „Schulportal Hessen“ mit seinen verschiedenen Möglichkeiten (wie SchulMoodle). Diese Plattform ist in den vergangenen Wochen technisch u.a. mit der Ausweitung der Serverkapazitäten optimiert worden.
Schulpsychologische Hilfe
Die Pandemie ist in vielerlei Hinsicht eine große Herausforderung für Sie als Eltern. Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf mit den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Kontakt aufzunehmen, die Ihnen in jedem der 15 Staatlichen Schulämter zur Seite stehen, in schwierigen Situationen vermitteln und wichtige Tipps für die gemeinsame Zeit zuhause geben. Die entsprechenden Telefonnummern Ihres Staatlichen Schulamtes finden Sie hier.
Ich verbleibe mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familie für ein gutes neues Jahr und bin der festen Überzeugung, dass schon bald wieder bessere Zeiten für unsere Schulen anbrechen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Corona Stand 15.12.2020
Wichtige Informationen für Schulen und Eltern
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin haben sich auf zusätzliche, umfassende Maßnahmen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verständigt, welche auch den Schulbetrieb betreffen.
Bis zum letzten Schultag, Freitag, dem 18. Dezember 2020, gilt folgendes:
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Am Montag, dem 14. Dezember 2020, sowie am Dienstag, dem 15. Dezember 2020, finden der Unterricht und die Ganztagsangebote in allen Klassenstufen nach den jeweils bestehenden Regeln wie bisher statt.
- Ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis zum letzten Schultag, am Freitag, dem 18. Dezember 2020, gelten für alle Jahrgangsstufen folgende Regelungen:
- Schülerinnen und Schüler sollen, wann immer es möglich ist, zu Hause betreut werden. Daher können sie je nach Entscheidung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (volljährige Schülerinnen und Schüler treffen die Entscheidung selbst) dem Unterricht und den Ganztagsangeboten in der Schule fernbleiben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen dann von zuhause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil. In jedem Falle bitten wir, die Entscheidung der Schule mitzuteilen, insbesondere wenn das Kind am Präsenzunterricht und am Ganztagsangebot teilnehmen soll. Die Entscheidung gilt für alle drei Tage, vom Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis Freitag, dem 18. Dezember 2020, einheitlich. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht ist nicht möglich.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.
- Klausuren
Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden zwischen dem 16. und 18. Dezember 2020 nicht statt. Eine Ausnahme gilt für Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen, welche für den Schulabschluss 2021 unaufschiebbar sind. Diese dürfen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und der Abstandsregeln in der Schule stattfinden. Die Schulen informieren die Schülerinnen und Schüler hierüber gesondert. Für diesen Fall gilt die Aufhebung der Präsenzpflicht nicht.
- Abschlussprüfungen/Abitur
Für alle im Jahr 2021 anstehenden Abschlussprüfungen, insbesondere das Abitur, wird gewährleistet, dass nur diejenigen Lerninhalte Prüfungsgegenstand sind, die auch vermittelt wurden.
- Ganztagsbetreuung/Ferienbetreuung
Die Ganztagsangebote können nach heutigem Stand weiter durchgeführt werden. Dabei gelten die Regelungen des aktuellen Hygieneplans des Hessischen Kultusministeriums sowie des Hygieneplans der jeweiligen Schule. Zum Zweck der Kontaktbeschränkung und der Nachverfolgung sind dabei feste Gruppen zu bilden, eine Durchmischung verschiedener Schülergruppen muss vermieden werden.
Das gilt nach aktuellem Stand auch für die Ferienbetreuung. Mit Blick auf den Schulbeginn nach den Weihnachtsferien bedeutet dies, dass die Regelungen für die Betreuung zunächst auch für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 gültig sind. Sollten sich Änderungen aufgrund einer neuen Infektionslage Anfang Januar ergeben, werden wir rechtzeitig informieren.
- Unterrichtsstart nach den Weihnachtsferien
Der 1. Schultag nach den Weihnachtsferien ist weiterhin für den 11. Januar 2021 vorgesehen. Aufgrund der Dynamik des Infektionsgeschehens kann es zu organisatorischen Anpassungen des Schulbetriebs kommen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin planen, am 5. Januar 2021 zu einem erneuten Treffen zusammenzukommen.
Wir halten Sie zu möglichen Veränderungen auf dem Laufenden und informieren Sie über unsere Internetseite www.kultusministerium.hessen.de .
- Schülerinnen und Schüler sollen, wann immer es möglich ist, zu Hause betreut werden. Daher können sie je nach Entscheidung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (volljährige Schülerinnen und Schüler treffen die Entscheidung selbst) dem Unterricht und den Ganztagsangeboten in der Schule fernbleiben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen dann von zuhause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil. In jedem Falle bitten wir, die Entscheidung der Schule mitzuteilen, insbesondere wenn das Kind am Präsenzunterricht und am Ganztagsangebot teilnehmen soll. Die Entscheidung gilt für alle drei Tage, vom Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis Freitag, dem 18. Dezember 2020, einheitlich. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht ist nicht möglich.
Corona Stand 30.10.2020:
Wichtige Informationen zu Corona in verschiedenen Sprachen:
https://www.zusammengegencorona.de/informieren/novel-coronavirus-information-and-practical-advice/
Die wichtigsten Änderungen aus dem Hygieneplan 6.0
Seite |
Thema |
Inhalt |
ð Grundsätzlich sind die Abweichungen bzgl. evtl. Risiko-Gebiete zu beachten!!!! (z.B. über Kreis) |
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2 |
Allgemeines |
· Plan gilt in Schule; Schulgebäude/Schulgelände und alle Räume, die für schulische Zwecke auch außerhalb genutzt werden |
3 |
· Alle Beschäftigten, SuS und andere in Schule tätigen Personen sind gehalten, sorgfältig die Hyg.hinweise des Gesundheitsamtes (HP) und des RKI zu beachten |
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4 |
Hygienemaßnahmen |
· SuS dürfen nicht in die Schule, wenn sie oder im Haushalt lebende Personen Symptome einer Corvid 19 Infektion aufweisen · => auch nicht, wenn sie unter 12 sind und Personen ihres Haushaltes aufgrund einer möglichen Infektion in Quarantäne sind |
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· =>lt. Corona-Schulhygiene-Plan gilt das für alle in Schule beschäftigten Personen (aus früherem Hygieneplan) |
5/12 |
Mindestabstand |
· Beträgt 1,5m (Ausnahmen Klassenverband u. L (päd. Personal im Klassenverband · S. 12/auch in GTA-Betreuung · Wenn Händewaschen nicht möglich, sollen die Hände desinfiziert werden (spricht aber gegen die Aussagen des Gesundheitsamtes), hier müssen die SuS von den Lehrkräften beaufsichtigt u. angeleitet werden |
5/6 |
Maskenpflicht |
· Maskenpflicht für alle ab Betreten des Schulgeländes, auch im Freien(Ausnahme im Präsenzunterricht innerhalb des Klassenverbandes u. im Sportunterricht im Klassenverband; bei sportlichen Aktivitäten auch außerhalb des Klassenverbandes; beim Essen; · Beim Auflösen des Klassenverbandes ist der MNS vorgeschrieben (z.B. Betreuung) · MNS kann von jedem freiwillig auch dann getragen werden, wenn es eigentlich nicht vorgeschrieben ist · Der MNS muss über Nase, Wange und Mund getragen werden und an den Rändern fest anliegen!! |
8 |
Lüften |
· Alle schulischen Räume, alle 20 min Stoß- oder Querlüften für 3-5 min bei vollständig geöffneten Fenstern; ggf. auch Türen ganz öffnen , wo sonst keine andere Lüftung möglich · => die Zeitdauer ergibt sich aus der m²/Pers./Größe Fenster/ u. der Diff. Von Außen- und Innentemperatur · => Co2-App/Co2-Timer der Unfallkasse beachten
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10 |
Gemeinsame Nutzung |
· Gemeinsame Nutzung von Gegenständen soll möglichst vermieden werden · Laptops, Tablets, Mouse, Tastaturen nach jeder Nutzung reinigen · Pausenaufsicht im Bereich der Toiletten gewährleisten |
11/12 |
Durchmischung |
· Zahl der Kontaktpersonen soll auf das notwendige Maß begrenzt werden, feste Gruppen installieren · Möglichst KEINE Jahrgangsmischung (außer in Flex) · Religion kann gemischt unterrichtet werden mit getrennten festen Sitzplätzen · Wechsel von Unterrichtsräumen vermeiden · Versetzte Pausenzeiten, damit nicht zu viele SuS z. B. im Toilettenbereich sind |
14 |
Risiko-Gruppen |
· SuS mit Risikogruppenzugehörigkeit o. entsprechenden Angehörigen können trotzdem in die Schule = großer Abstand und Hygienemaßnahmen · Befreiung vom Präsenzunterricht möglich, nur mit Attest-Gültigkeit 3 Monate, dann Neuvorlage eines Attestes; S erhalten Distanzunterricht · Muss in der LUSD vermerkt werden · Arzt muss abwägen ob Risiko im Präsenzunterricht oder bei Abwesenheit von der sozialen Gruppe im Distanzunterricht für den Einzelnen größer · Anwesenheitslisten exakt und regelmäßig führen auch im GTA-Betreuungsbereich |
16 |
Essen |
· Keine Nahrungsmittelherstellung- und Lebensmittelverarbeitung während des Unterrichts · Am besten feste Plätze beim Mittagessen, keine Gruppen durchmischen (klassenweise) · Mindestabstände zwischen den Lerngruppen einhalten · Weitere Infos auf den Seiten der vernetzungsstelle Schulverpflegung |
16 |
Betreuung |
· Im Betreuungsangebot sollen feste Gruppen, möglichst ohne Personalwechsel durchgeführt werden, die Anwesenheitslisten müssen so geführt werden, dass die Zusammensetzung der Gruppe und die Zuordnung des Personals deutlich ist · Kreis muss bewerkstelligen, dass mehrere Räume für die Gruppen zur Verfügung stehen |
16/17 |
1.Hilfe |
· Einmalhandschuhe und MNS tragen (Ersthelfer) u. geeignete Beatmungsmasken mit Ventil für die Atemspende bei Reanimation · Hände desinfizieren |
17/18 |
Veranstaltungen |
· Einbeziehung schulfremder Personen möglich => allgemeine Hyg.-Bestimmungen müssen auch von diesen Personen eingehalten werden · MNS-Pflicht auch bei Veranstaltungen mit Eltern, z.B. Gremiensitzungen, Elternabende, Infoveranstaltungen · (=> aktuelle Beschränkungen des RKI berücksichtigen) · mehrtägige Schulfahrten sind bis einschließlich 31.01.2021 untersagt · eintägige und stundenweise Veranstaltungen sind möglich |
Anlage |
SPORT |
· MNS in Umkleidekabinen · Möglichst viel draußen Sport treiben · => besondere Bedingungen bei SL erfragen oder in der Anlage SPORT nachschauen |
Aktuelle Nachrichten vom Hessischen Kultusministerium:
https://kultusministerium.hessen.de
Hygieneplan der GS Schimmeldewog:
Grundschule Schimmeldewog 16.08.2020 |
CORONA-HYGIENEPLAN 2.0 GS Schimmeldewog |
Kirchstraße14; 69483 Wald- Michelbach |
Anwendungsbereich |
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Dieser Hygieneplan regelt die Einzelheiten für die Corona-Hygiene in der Schule. Er ist gleichzeitig Dienstanweisung und Bestandteil der Schulordnung. |
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Der vorliegende Corona-Hygieneplan dient als Ergänzung zu dem schulischen Hygieneplan. Schulleitungen, Pädagogen und Pädagoginnen, sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass Schülerinnen und Schüler (SuS) die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen. Der Unterricht und die Nachmittagsbetreuung müssen genutzt werden, um den Schülerinnen und Schülern die wichtigsten Prinzipien des Hygiene-Verhaltens nahezubringen. Hierzu gehören insbesondere, die Sinnhaftigkeit der Abstandsregelungen zu erläutern sowie die Vermittlung der Händehygiene und der Husten- und Nies-Etikette. Zusätzlich soll die Bedeutung des Schutzes anderer Personen im familiären Umfeld, insbesondere, wenn diese zu den vulnerablen Risikogruppen gehören, Gegenstand des Unterrichts sein. Dabei muss die Verantwortung jedes Einzelnen für den Schutz der Anderen verdeutlicht werden. |
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Persönliche Hygiene |
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Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfchenin-fektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Wichtigste Maßnahmen: Personen mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, dürfen die Schule nicht betreten. Die Hinweise „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen“ sind zu beachten (Anlage 4-allerletze Seiten). Bei Krankheitszeichen (siehe Anlage oben) müssen die SuS auf jeden Fall zu Hause bleiben, der Haus/Kinderarzt ist unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle einer akuten Erkrankung in der Schule soll die betroffene Person unverzüglich in einen eigenen Raum, möglichst in einen speziell einzurichtenden und grundsätzlich bereitzustellenden Absonderungsraum gebracht werden. Es folgt so schnell wie möglich eine Freistellung und, bei Minderjährigen, Abholung durch die Eltern. Ca. 2 Meter Abstand zu anderen Menschen halten. Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen. Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln. Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem ersten Betreten der Schule, vor und nach dem Essen, vor und nach dem Toilettengang und möglichst vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske). 3 von 4 Klassensälen verfügen über Waschbecken mit kontaktlosem Benutzen des Wasserhahnes. Die Handhygiene wird von den Lehrkräften kontrolliert.
Die Händehygiene erfolgt durch: a) Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) b) Nur Erwachsene: alternativ durch Handdesinfektion (nur gelistete Desinfektionsmittel laut VAH-Liste) Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Handläufe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen, bzw. danach Händewaschen.
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Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventions- maßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen. In Schulen (Schulgebäude und -gelände) ist, mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen (siehe Corona-Hygieneplan des Hessischen Kultusministeriums 5.0, Stand 12.08.2020). Das Ablegen der Mund-Nasen-Bedeckung erfolgt erst am zugewiesenen Platz im Klassenzimmer. Durch das Tragen einer solchen Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske, textile Bedeckung, Barriere, Behelfsmaske, Schal, Tuch) können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Folgendes ist zu beachten: a) Auch mit Maske muss der Mindestabstand ca. 2m zwischen Personen (verschiedener Lerngruppen) eingehalten werden. b) Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen oder desinfiziert werden. c) Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. d) Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. e) Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden. f) Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen oder desinfiziert werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
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Raumhygiene: Klassenräume, Aufenthaltsräume, Flure, … |
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Es besteht keine Abstandspflicht zwischen Schülerinnen und Schülern innerhalb eines Klassenverbandes sowie dem zugeordneten Betreuungspersonal und weiterem Schulpersonal. Es besteht keine Maskenpflicht bei Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern innerhalb eines Klassenverbandes. Die Lehrkräfte tragen jederzeit eine Mund-Nase-Bedeckung. Bei direktem Kontakt zwischen Schüler*innen und der Lehrkraft/schulische Mitarbeiter*in ist eine Mund-Nasen-Bedeckung von beiden zu tragen, solange der Kontakt dauert. Partner- und Gruppenarbeit sind möglich. Fachunterricht kann in den dafür vorgesehenen Fachräumen und Werkstätten stattfinden, solange es sich nicht um Räume zur Nahrungszubereitung handelt. Die Tische sind vor jedem Gruppenwechsel zu reinigen, der Raum zu lüften. Der Wechsel von Klassenräumen ist soweit irgend möglich zu vermeiden. Bei Wechsel von Lerngruppen ist der Raum entsprechend zu reinigen u. zu lüften. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften im gesamten Gebäude, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mindestens alle 45 min ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Unterricht sollte bei geöffneten Fenstern und Türen stattfinden, sofern die Witterung/Temperatur dies ermöglicht. Ein Unterricht im Freien wird bevorzugt, die Schule stellt entsprechende Möglichkeiten für jede Lerngruppe zur Verfügung. Um im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls ein konsequentes Kontaktmanagement durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen, wird die Anwesenheit von Personen in Klassenräumen, Unterrichtssequenzen, Konferenzen und schulischen Veranstaltungen dokumentiert.
Reinigung: Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Sie definiert Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.
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CORONA:
Aktuelle Nachrichten vom Hessischen Kultusministerium:
https://kultusministerium.hessen.de
Infos Notbetreuung Stand 30.4.2020:
INFOS ZUR NOTBETREUUNG (nur für den in der Anlage genannten Personenkreis):
Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen nur zu gewährleisten, wenn beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in einem Bereich der sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ arbeitet und keine alternative Betreuung organisiert werden kann (siehe Anlage/Beispiele: Gesundheitsbereich, Versorgung, Feuerwehr/Polizei……).
Sofern dies auf Sie zutrifft, legen Sie uns bitte eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers vor - siehe unten "Formular".
Alle Kinder die eine Notbetreuung benötigen können von uns von 7.45 -13.35 betreut werden.
Bitte geben Sie uns am besten so bald wie möglich Bescheid, ob Sie die oben beschriebene Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
Bitte klären Sie Ihre Kinder weiterhin über die wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung einer Infektionsgefahr hin, insbesondere über die Minimierung sozialer Kontakte, die dazu beitragen soll, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Personenkreis der Notbetreuung in Anspruch nehmen darf STAND 30.4.2020:
Aktueller Elternbrief vom 14.3.2020:
Wichtige Elterninformation zur „Aussetzung des regulären Schulbetriebs“ bis 19.04.2020
Liebe Eltern,
in Hessen wird ab Montag, 16. März bis voraussichtlich zum 19.04.2020 (Ende der Osterferien) an allen Schulen der reguläre Unterricht ausgesetzt.
Sie erhalten die Möglichkeit, am Montag, dem 16.03.2020, in der Zeit von 8Uhr bis 10Uhr, in die Schule zu kommen, um die Unterrichtsmaterialien (Bücher, Hefte etc.) Ihres Kindes abzuholen, falls dies noch nicht am Freitag, dem 13.03.2020 geschehen ist.
Alle Kinder, die am Freitag bis Unterrichtsschluss anwesend waren, haben bereits alle notwendigen Arbeitsmaterialien im Ranzen und müssen am Montag nicht anwesend sein.
Die Klassenlehrer werden Sie am Montag darüber informieren (Email), welche Aufgaben die Kinder zuhause bearbeiten sollen und wie der Kontakt zwischen Eltern und Klassenlehrern/innen für diese Zeit aufrechterhalten wird. Bitte prüfen Sie regelmäßig ihre Emails und stellen Sie sicher, dass die Klassenlehrer/innen Ihre aktuellen Kontaktdaten vorliegen haben.
Alle Unterrichtsgänge und außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind abzusagen und finden demnach nicht statt. Aktuelle Informationen erhalten Sie über Ihre Emailadresse von uns. Außerdem können Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums, der Gesundheitsämter und des Robert-Koch-Institutes aktuelle Informationen zur Coronapandemie erhalten.
INFOS ZUR NOTBETREUUNG (nur für den in der Anlage genannten Personenkreis): Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen nur zu gewährleisten, wenn beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in einem Bereich der sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ arbeitet und keine alternative Betreuung organisiert werden kann (siehe Anlage/Beispiele: Gesundheitsbereich, Versorgung, Feuerwehr/Polizei……). Sofern dies auf Sie zutrifft, legen Sie uns bitte eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bis spätestens Dienstag, 17.03.2020 vor. Notbetreuung GTA-Kinder: Im Rahmen der vertraglich festgelegten Module I, II, III, jeweils ab 7.45 Uhr.
Notbetreuung kein GTA: Im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“: Kinder der Flexklassen von 7.45 Uhr bis 11.55 Uhr und für Kinder der Klassen 3 und 4 von 7.45 Uhr bis 12.50 Uhr.
Bitte geben Sie uns am besten sofort nach Erhalt dieser Info über die Klassenlehrer Bescheid, ob Sie die oben beschriebene Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können. Sollte Ihr Kind schon am Monta, dem 16.03.2020 betreut werden müssen, dann geben Sie bitte ein ausreichendes Proviantpaket mit, das Mittagessen für Montag ist erst einmal abbestellt.
Bitte klären Sie Ihre Kinder weiterhin über die wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung einer Infektionsgefahr hin, insbesondere über die Minimierung sozialer Kontakte, die dazu beitragen soll, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. |
Ich hoffe, dass wir es gemeinsam schaffen, dass alle getroffenen Maßnahmen erfolgreich sein werden und wünsche Ihnen trotz der schwierigen Zeiten noch ein schönes Restwochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Hentschel-Gärtner
Schulleitung
Seit dem 25.5.2018 ist die neue DSGVO in Kraft getreten. Bis wir Rechtssicherheit haben sind bis auf weiteres alle Fotos deaktiviert.
Am 28. und 29. Mai 2017 waren wir mit unterschiedlichen Vertretern unserer Schule zur Verleihung des Deutschen Schulpreises 2017 in Berlin. Ein ganz besonderes Ereignis, insbesondere für unsere Schüler und Schülerinnen, war der Besuch des Überraschungsgastes Manuel Neuer am Vorabend der Preisverleihung. (Mehr zum Ereignis Deutscher Schulpreis 2017 folgt in Kürze...)
Am 15. und 16.2. hatten wir Besuch von den Juroren des Deutschen Schulpreis. Hier gibt es einen Artikel mit Infos zum Besuch und zum Deutschen Schulpreis.
Kurz vorher war auch RTL Hessen da um unsere Schule zu porträtieren: RTL
Hier ist ein kurzes Interview mit Radio FFH :FFH