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Wichtige Telefonnummern/ Kontaktadressen:

Schulleitung:

8.30-12.30 06207/2110

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Die Klassenlehrer* innen sind über Sdui zu erreíchen

 

Schulpsychologe:

Tobias Knapp
Tel.: 06252 9964-212
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

Schulzozialarbeit/HELP:

Andrea Koch
0151 163 555 94
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Sonderpädagogin:

Susanne Thun-Falter

Kontakt über Schulleitung

 

MINISTERSCHREIBEN VOM 6. JANUAR 2021

Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 11. Januar

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, dass Sie ein friedvolles Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie verbringen konnten und gesund und zuversichtlich in das neue Jahr gestartet sind. Auch wenn die bereits begonnenen Impfungen Hoffnung machen, wird die Corona-Pandemie bedauerlicherweise auch in den kommenden Wochen und Monaten Auswirkungen auf den Unterrichtsalltag Ihrer Kinder haben.

Auf Basis der Beratung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin in dieser Woche hat die Hessische Landesregierung mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen entschieden, dass die Schulen auch nach dem 11. Januar 2021 noch nicht zum regulären Schulbetrieb zurückkehren können. Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist zurzeit außerordentlich schwierig. Aufgrund der Feiertage ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen nicht genau abbilden. Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektionsgeschehen weiterhin auf einem hohen Niveau ist. Deshalb ist für den Schulbetrieb eine Übergangsphase bis zum 31. Januar 2021 vorgesehen, in der so wenig Kontakte wie möglich stattfinden sollen.

Nachfolgend haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, die für die Beschulung Ihrer Kinder in den nächsten Wochen zu beachten sind. Es gelten dabei unterschiedliche Regelungen für verschiedene Jahrgangsstufen. Bitte scheuen Sie sich nicht, bei schulbezogenen Rückfragen Kontakt mit Ihren Lehrkräften und gegebenenfalls auch mit Ihrer Schulleitung aufzunehmen.

Jahrgangsstufen 1 - 6 (sowie Förderschulen, an denen eine Lerngruppenkonstanz gewahrt werden kann)

Im Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 wird, wie an den Tagen vor den Weihnachtsferien, die Präsenzpflicht ausgesetzt. Das bedeutet:

  • Bitte teilen Sie der Schule mit, ob Ihre Kinder dem Unterricht und den Ganztagsangeboten in der Schule fernbleiben. Dabei gilt der Grundsatz, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler von zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen und nur dann in die Schule gehen sollen, wenn es Ihnen beruflich oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, Ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder aber auch vom Präsenzunterricht wieder abzumelden. In diesem Fall bitten wir, diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen mit Wirkung zur neuen Schulwoche mitzuteilen.
  • Treffen Sie Ihre Entscheidung bitte ausschließlich unter Betreuungsaspekten – denn eines möchte ich Ihnen an dieser Stelle versichern: Alle Schülerinnen und Schüler, ob nun zu Hause im Distanzunterricht oder vor Ort in der Schule, erhalten dieselben Unterrichtsinhalte.
  • Die Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr werden auf der Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Aussetzens der Präsenzpflicht am 16. Dezember 2020 erbrachten schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen erstellt.


Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge)

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge) erhalten Distanzunterricht, für den weiterhin die Schulpflicht gilt.

  • Ihre Kinder erhalten von den Lehrerinnen und Lehrern Aufgaben und Arbeitsaufträge, die sie zuhause bearbeiten müssen.
  • Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden in der Zeit des Distanzunterrichts mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse 2021 unaufschiebbar sind, nicht statt. Dies bedeutet, dass die für Januar terminierten schriftlichen Leistungsnachweise, die für die Noten in Abschlusszeugnissen relevant sind (z.B. Klausuren in Q1 und Q3, die in die Abiturnote einfließen), ab dem 11. Januar 2021 geschrieben werden können, und zwar in Präsenz in der Schule unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln. Ersatzleistungen sind alternativ möglich. Die Klassenarbeiten und Prüfungen in den anderen Jahrgangsstufen entfallen, können aber ebenfalls durch Ersatzleistungen kompensiert werden.
  • Die Zeugnisnoten für das 1. Halbjahr können, da sie im Wesentlichen informatorischen Charakter haben, auf der Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Aussetzens der Präsenzpflicht am 16. Dezember 2020 erbrachten schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen erstellt werden.
  • Die Betriebspraktika an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen werden zunächst für den Zeitraum bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Begründete Einzelfallentscheidungen anderer Art sind bei Zustimmung aller Beteiligten (Schüler, Erziehungsberechtigte, Betrieb, Schulleitung) unter Einhaltung der geltenden Hygienepläne mögich. Besuche im Betrieb durch Lehrkräfte dürfen jedoch nicht stattfinden.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.
  • An Schulen für Kranke sowie an Schulen, Zweigen, Klassen oder Abteilungen mit dem Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung sowie für Internatsschülerinnen und Internatsschüler an Förderschulen findet die Regelung für die Jahrgänge 1 - 6 Anwendung, da bei ihnen von einem erhöhten Betreuungs- und Unterstützungsbedarf ausgegangen wird. Für die übrigen Förderschulformen (Hören, Sehen, Sprachheilförderung und Lernen) gelten die gleichen Regelungen wie für allgemeine Schulen. Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung erhalten Präsenzunterricht unter Wahrung der Abstandsregelungen.


Präsenzunterricht in den Abschlussklassen

  • Der Unterricht in den Abschlussklassen erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht in der Schule.
  • Der Unterricht wird bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erteilt. Gegebenenfalls werden die Lerngruppen dafür geteilt und in benachbarten Räumen untergebracht. Die Lehrkraft ist dann zeitgleich für beide Teilgruppen zuständig.
  • Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden.
  • Das gilt auch für die Abschlussjahrgänge in Ersatzschulen.

Für alle in diesem Jahr anstehenden Abschlussprüfungen, insbesondere das Abitur, wird gewährleistet, dass nur diejenigen Lerninhalte Prüfungsgegenstand sind, die auch vermittelt wurden. Wir werden zeitnah konkrete Regelungen zu den Abschlussprüfungen bekanntgeben.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, wir werden Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten und Sie rechtzeitig über anstehende Veränderungen informieren.

Bitte beachten Sie, dass neben der vom Hessischen Kultusministerium getroffenen landesweiten Regelung wie auch bisher – je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort – abweichende regionale Maßnahmen wie Quarantäneanordnungen oder temporäre Schulschließungen (z.B. durch die Gesundheitsämter) für die Schulen getroffen werden können.

Digitales Lernen

Zentrale Bedeutung für das digitale Lernen haben Lernplattformen, darunter das vom Land zur Verfügung gestellte „Schulportal Hessen“ mit seinen verschiedenen Möglichkeiten (wie SchulMoodle). Diese Plattform ist in den vergangenen Wochen technisch u.a. mit der Ausweitung der Serverkapazitäten optimiert worden.


Schulpsychologische Hilfe

Die Pandemie ist in vielerlei Hinsicht eine große Herausforderung für Sie als Eltern. Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf mit den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen Kontakt aufzunehmen, die Ihnen in jedem der 15 Staatlichen Schulämter zur Seite stehen, in schwierigen Situationen vermitteln und wichtige Tipps für die gemeinsame Zeit zuhause geben. Die entsprechenden Telefonnummern Ihres Staatlichen Schulamtes finden Sie hier.

Ich verbleibe mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familie für ein gutes neues Jahr und bin der festen Überzeugung, dass schon bald wieder bessere Zeiten für unsere Schulen anbrechen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Corona Stand 15.12.2020

Wichtige Informationen für Schulen und Eltern

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin haben sich auf zusätzliche, umfassende Maßnahmen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verständigt, welche auch den Schulbetrieb betreffen.

Bis zum letzten Schultag, Freitag, dem 18. Dezember 2020, gilt folgendes:

  • Am Montag, dem 14. Dezember 2020, sowie am Dienstag, dem 15. Dezember 2020, finden der Unterricht und die Ganztagsangebote in allen Klassenstufen nach den jeweils bestehenden Regeln wie bisher statt.

  • Ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis zum letzten Schultag, am Freitag, dem 18. Dezember 2020, gelten für alle Jahrgangsstufen folgende Regelungen:
    • Schülerinnen und Schüler sollen, wann immer es möglich ist, zu Hause betreut werden. Daher können sie je nach Entscheidung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (volljährige Schülerinnen und Schüler treffen die Entscheidung selbst) dem Unterricht und den Ganztagsangeboten in der Schule fernbleiben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen dann von zuhause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil. In jedem Falle bitten wir, die Entscheidung der Schule mitzuteilen, insbesondere wenn das Kind am Präsenzunterricht und am Ganztagsangebot teilnehmen soll. Die Entscheidung gilt für alle drei Tage, vom Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis Freitag, dem 18. Dezember 2020, einheitlich. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht ist nicht möglich.
      Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.       
    • Klausuren
      Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden zwischen dem 16. und 18. Dezember 2020 nicht statt. Eine Ausnahme gilt für Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen, welche für den Schulabschluss 2021 unaufschiebbar sind. Diese dürfen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und der Abstandsregeln in der Schule stattfinden. Die Schulen informieren die Schülerinnen und Schüler hierüber gesondert. Für diesen Fall gilt die Aufhebung der Präsenzpflicht nicht.
    • Abschlussprüfungen/Abitur
      Für alle im Jahr 2021 anstehenden Abschlussprüfungen, insbesondere das Abitur, wird gewährleistet, dass nur diejenigen Lerninhalte Prüfungsgegenstand sind, die auch vermittelt wurden.
    • Ganztagsbetreuung/Ferienbetreuung
      Die Ganztagsangebote können nach heutigem Stand weiter durchgeführt werden. Dabei gelten die Regelungen des aktuellen Hygieneplans des Hessischen Kultusministeriums sowie des Hygieneplans der jeweiligen Schule. Zum Zweck der Kontaktbeschränkung und der Nachverfolgung sind dabei feste Gruppen zu bilden, eine Durchmischung verschiedener Schülergruppen muss vermieden werden.
      Das gilt nach aktuellem Stand auch für die Ferienbetreuung. Mit Blick auf den Schulbeginn nach den Weihnachtsferien bedeutet dies, dass die Regelungen für die Betreuung zunächst auch für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 gültig sind. Sollten sich Änderungen aufgrund einer neuen Infektionslage Anfang Januar ergeben, werden wir rechtzeitig informieren.
    • Unterrichtsstart nach den Weihnachtsferien
      Der 1. Schultag nach den Weihnachtsferien ist weiterhin für den 11. Januar 2021 vorgesehen. Aufgrund der Dynamik des Infektionsgeschehens kann es zu organisatorischen Anpassungen des Schulbetriebs kommen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin planen, am 5. Januar 2021 zu einem erneuten Treffen zusammenzukommen.
      Wir halten Sie zu möglichen Veränderungen auf dem Laufenden und informieren Sie über unsere Internetseite www.kultusministerium.hessen.de .

 

Corona Stand 30.10.2020:

 

Wichtige Informationen zu Corona in verschiedenen Sprachen:

https://www.zusammengegencorona.de/informieren/novel-coronavirus-information-and-practical-advice/

 

Die wichtigsten Änderungen aus dem Hygieneplan 6.0

 

Seite

Thema

Inhalt

ð Grundsätzlich sind die Abweichungen bzgl. evtl. Risiko-Gebiete zu beachten!!!! (z.B. über Kreis)

2

Allgemeines

· Plan gilt in Schule; Schulgebäude/Schulgelände und alle Räume, die für schulische Zwecke auch außerhalb genutzt werden

3

· Alle Beschäftigten, SuS und andere in Schule tätigen Personen sind gehalten, sorgfältig die Hyg.hinweise des Gesundheitsamtes (HP) und des RKI zu beachten

4

Hygienemaßnahmen

· SuS dürfen nicht in die Schule, wenn sie oder im Haushalt lebende Personen Symptome einer Corvid 19 Infektion aufweisen

· => auch nicht, wenn sie unter 12 sind und Personen ihres Haushaltes aufgrund einer möglichen Infektion in Quarantäne sind

 

 

· =>lt. Corona-Schulhygiene-Plan gilt das für alle in Schule beschäftigten Personen (aus früherem Hygieneplan)

5/12

Mindestabstand

· Beträgt 1,5m (Ausnahmen Klassenverband u. L (päd. Personal im Klassenverband

· S. 12/auch in GTA-Betreuung

· Wenn Händewaschen nicht möglich, sollen die Hände desinfiziert werden (spricht aber gegen die Aussagen des Gesundheitsamtes), hier müssen die SuS von den Lehrkräften beaufsichtigt u. angeleitet werden

5/6

Maskenpflicht

· Maskenpflicht für alle ab Betreten des Schulgeländes, auch im Freien(Ausnahme im Präsenzunterricht innerhalb des Klassenverbandes u. im Sportunterricht im Klassenverband; bei sportlichen Aktivitäten auch außerhalb des Klassenverbandes; beim Essen;

· Beim Auflösen des Klassenverbandes ist der MNS vorgeschrieben (z.B. Betreuung)

· MNS kann von jedem freiwillig auch dann getragen werden, wenn es eigentlich nicht vorgeschrieben ist

· Der MNS muss über Nase, Wange und Mund getragen werden und an den Rändern fest anliegen!!

8

Lüften

· Alle schulischen Räume, alle 20 min Stoß- oder Querlüften für 3-5 min bei vollständig geöffneten Fenstern;  ggf. auch Türen ganz öffnen , wo sonst keine andere Lüftung möglich

· => die Zeitdauer ergibt sich aus der m²/Pers./Größe Fenster/ u. der Diff. Von Außen- und Innentemperatur

· => Co2-App/Co2-Timer der Unfallkasse beachten

 

10

Gemeinsame Nutzung

· Gemeinsame Nutzung von Gegenständen soll möglichst vermieden werden

· Laptops, Tablets, Mouse, Tastaturen nach jeder Nutzung reinigen

· Pausenaufsicht im Bereich der Toiletten gewährleisten

11/12

Durchmischung

· Zahl der Kontaktpersonen soll auf das notwendige Maß begrenzt werden, feste Gruppen installieren

· Möglichst KEINE Jahrgangsmischung (außer in Flex)

· Religion kann gemischt unterrichtet werden mit getrennten festen Sitzplätzen

· Wechsel von Unterrichtsräumen vermeiden

· Versetzte Pausenzeiten, damit nicht zu viele SuS z. B. im Toilettenbereich sind

14

Risiko-Gruppen

· SuS mit Risikogruppenzugehörigkeit o. entsprechenden Angehörigen können trotzdem in die Schule = großer Abstand und Hygienemaßnahmen

· Befreiung vom Präsenzunterricht möglich, nur mit Attest-Gültigkeit 3 Monate, dann Neuvorlage eines Attestes; S erhalten Distanzunterricht

· Muss in der LUSD vermerkt werden

· Arzt muss abwägen ob Risiko im Präsenzunterricht oder bei Abwesenheit von der sozialen Gruppe im Distanzunterricht für den Einzelnen größer

· Anwesenheitslisten exakt und regelmäßig führen auch im GTA-Betreuungsbereich

16

Essen

· Keine Nahrungsmittelherstellung- und Lebensmittelverarbeitung während des Unterrichts

· Am besten feste Plätze beim Mittagessen, keine Gruppen durchmischen (klassenweise)

· Mindestabstände zwischen den Lerngruppen einhalten

· Weitere Infos auf den Seiten der vernetzungsstelle Schulverpflegung

16

Betreuung

· Im Betreuungsangebot sollen feste Gruppen, möglichst ohne Personalwechsel durchgeführt werden, die Anwesenheitslisten müssen so geführt werden, dass die Zusammensetzung der Gruppe und die Zuordnung des Personals deutlich ist

· Kreis muss bewerkstelligen, dass mehrere Räume für die Gruppen zur Verfügung stehen

16/17

1.Hilfe

· Einmalhandschuhe und MNS tragen (Ersthelfer) u. geeignete Beatmungsmasken mit Ventil für die Atemspende bei Reanimation

· Hände desinfizieren

17/18

Veranstaltungen

· Einbeziehung schulfremder Personen möglich => allgemeine Hyg.-Bestimmungen müssen auch von diesen Personen eingehalten werden

· MNS-Pflicht auch bei Veranstaltungen mit Eltern, z.B. Gremiensitzungen, Elternabende, Infoveranstaltungen

· (=> aktuelle Beschränkungen des RKI berücksichtigen)

· mehrtägige Schulfahrten sind bis einschließlich 31.01.2021 untersagt

· eintägige und stundenweise Veranstaltungen sind möglich

Anlage

SPORT

· MNS in Umkleidekabinen

· Möglichst viel draußen Sport treiben

· => besondere Bedingungen bei SL erfragen oder in der Anlage SPORT nachschauen

Aktuelle Nachrichten vom Hessischen Kultusministerium:

https://kultusministerium.hessen.de

 

Hygieneplan der GS Schimmeldewog:

 

Grundschule Schimmeldewog

16.08.2020

CORONA-HYGIENEPLAN 2.0

GS Schimmeldewog

Kirchstraße14;

69483 Wald- Michelbach

Anwendungsbereich

Dieser Hygieneplan regelt die Einzelheiten für die Corona-Hygiene in der Schule.

Er ist gleichzeitig Dienstanweisung und Bestandteil der Schulordnung.

Der vorliegende Corona-Hygieneplan dient als Ergänzung zu dem schulischen Hygieneplan. Schulleitungen, Pädagogen und Pädagoginnen, sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass Schülerinnen und Schüler (SuS) die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

Der Unterricht und die Nachmittagsbetreuung müssen genutzt werden, um den Schülerinnen und Schülern die wichtigsten Prinzipien des Hygiene-Verhaltens nahezubringen. Hierzu gehören insbesondere, die Sinnhaftigkeit der Abstandsregelungen zu erläutern sowie die Vermittlung der Händehygiene und der Husten- und Nies-Etikette. Zusätzlich soll die Bedeutung des Schutzes anderer Personen im familiären Umfeld, insbesondere, wenn diese zu den vulnerablen Risikogruppen gehören, Gegenstand des Unterrichts sein.

Dabei muss die Verantwortung jedes Einzelnen für den Schutz der Anderen verdeutlicht werden.

Persönliche Hygiene

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfchenin-fektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen:

Personen mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, dürfen die Schule nicht betreten. Die Hinweise „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen“ sind zu beachten (Anlage 4-allerletze Seiten).

Bei Krankheitszeichen (siehe Anlage oben) müssen die SuS auf jeden Fall zu Hause bleiben, der Haus/Kinderarzt ist unverzüglich zu benachrichtigen.

Im Falle einer akuten Erkrankung in der Schule soll die betroffene Person unverzüglich in einen eigenen Raum, möglichst in einen speziell einzurichtenden und grundsätzlich bereitzustellenden Absonderungsraum gebracht werden. Es folgt so schnell wie möglich eine Freistellung und, bei Minderjährigen, Abholung durch die Eltern.

Ca. 2 Meter Abstand zu anderen Menschen halten.

Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem ersten Betreten der Schule, vor und nach dem Essen, vor und nach dem Toilettengang und möglichst vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske). 3 von 4 Klassensälen verfügen über Waschbecken mit kontaktlosem Benutzen des Wasserhahnes. Die Handhygiene wird von den Lehrkräften kontrolliert.

 

Die Händehygiene erfolgt durch:

a) Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/)

b) Nur Erwachsene: alternativ durch Handdesinfektion (nur gelistete Desinfektionsmittel laut VAH-Liste)

Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Handläufe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen, bzw. danach Händewaschen.

 

 

Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventions- maßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

In Schulen (Schulgebäude und -gelände) ist, mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen (siehe Corona-Hygieneplan des Hessischen Kultusministeriums 5.0, Stand 12.08.2020).

Das Ablegen der Mund-Nasen-Bedeckung erfolgt erst am zugewiesenen Platz im Klassenzimmer. Durch das Tragen einer solchen Mund-Nase-Bedeckung (Alltagsmaske, textile Bedeckung, Barriere, Behelfsmaske, Schal, Tuch) können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Folgendes ist zu beachten:

a) Auch mit Maske muss der Mindestabstand ca. 2m zwischen Personen (verschiedener Lerngruppen) eingehalten werden.

b) Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen oder desinfiziert werden.

c) Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

d) Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.

e) Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.

f) Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen oder desinfiziert werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).

 

Raumhygiene: Klassenräume, Aufenthaltsräume, Flure, …

 

Es besteht keine Abstandspflicht zwischen Schülerinnen und Schülern innerhalb eines Klassenverbandes sowie dem zugeordneten Betreuungspersonal und weiterem Schulpersonal.

Es besteht keine Maskenpflicht bei Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern innerhalb eines Klassenverbandes.

Die Lehrkräfte tragen jederzeit eine Mund-Nase-Bedeckung.

Bei direktem Kontakt zwischen Schüler*innen und der Lehrkraft/schulische Mitarbeiter*in ist eine Mund-Nasen-Bedeckung von beiden zu tragen, solange der Kontakt dauert.

Partner- und Gruppenarbeit sind möglich. Fachunterricht kann in den dafür vorgesehenen Fachräumen und Werkstätten stattfinden, solange es sich nicht um Räume zur Nahrungszubereitung handelt. Die Tische sind vor jedem Gruppenwechsel zu reinigen, der Raum zu lüften.

Der Wechsel von Klassenräumen ist soweit irgend möglich zu vermeiden. Bei Wechsel von Lerngruppen ist der Raum entsprechend zu reinigen u. zu lüften.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften im gesamten Gebäude, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mindestens alle 45 min ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.

Unterricht sollte bei geöffneten Fenstern und Türen stattfinden, sofern die Witterung/Temperatur dies ermöglicht.

Ein Unterricht im Freien wird bevorzugt, die Schule stellt entsprechende Möglichkeiten für jede Lerngruppe zur Verfügung.

Um im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls ein konsequentes Kontaktmanagement durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen, wird die Anwesenheit von Personen in Klassenräumen, Unterrichtssequenzen, Konferenzen und schulischen Veranstaltungen dokumentiert.

 

Reinigung: Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Sie definiert Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.

Ergänzend dazu gilt: In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung ausreichend.

Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d. h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl. dampfender Desinfektionslösung). Auch Raumbegasungen zur Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht angezeigt. Die Einwirkzeit bzw. Benetzungszeit ist zu beachten. Je nach Desinfektionsmittel (wenn getrocknete Reste reizend wirken) ist eine anschließende Grundreinigung erforderlich. Das Flächendesinfektionsmittel ist so auszuwählen, dass eine Nachreinigung nicht erforderlich ist.

Hygiene im Sanitärbereich: In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher/ Trockenhandtuchsysteme bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten.

Damit sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, muss zumindest in den Pausen durch eine Lehrkraft eine Eingangskontrolle durchgeführt werden. Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen.

Schüler*innen einer Lerngruppe dürfen gemeinsam die Sanitärräume betreten.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen. Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu desinfizieren.

 

Infektionsschutz in den Pausen

 

In den Pausen muss gewährleistet sein, dass zwischen Schülerinnen u. Schülern verschiedener Lerngruppen/Klassen Abstand gehalten wird und der Mund-Nasenschutz getragen wird.

Durch zugeteilte Pausenorte wird der Kontakt zwischen Schülerinnen und Schüler verschiedener Lerngruppen verringert; findet keine Pausen-Durchmischung von Lerngruppen statt, kann der Mund-Nasen-Schutz abgesetzt werden.

Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden (geöffnete Fenster, körperliche Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern, schlecht einsehbare Bereiche auf dem Schulgelände).

Ein Pausen-Frühstücksbüffet kann nicht angeboten werden.

 

Schulverpflegung

 

Die Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung im Unterricht ist nicht zulässig (Ausnahmen gelten im Bereich der einschlägigen Fächer an Beruflichen Schulen).

Schulkantinen können entsprechend § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 7. Mai 2020 eine Verpflegung vor Ort unter den dort genannten Voraussetzungen anbieten.

Bei der Verarbeitung und Ausgabe von Lebensmitteln ist auf strenge Hygiene zu achten. Ebenso sind geeignete Rahmenbedingungen für die Einnahme von Mahlzeiten zu schaffen (jeweils nur Schülerinnen und Schüler einer

Lerngruppe essen möglichst gemeinsam, dabei sind strikte Abstandsregeln einzuhalten). Hilfreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Vernetzungsstelle Schulverpflegung.

 

Infektionsschutz beim Sport- u. Musikunterricht u. beim Darstellenden Spiel (Theater)

Für den Sportunterricht, den Musikunterricht und das Themenfeld Darstellendes Spiel gelten besondere Hygienemaßnahmen. Der Sportunterricht im Klassenverband kann wieder stattfinden. Sportunterricht im Freien wird priorisiert. Auf Chorgesang sowie das Singen im Unterricht muss im Klassenraum verzichtet werden. Die ausführlichen Erläuterungen können Sie den Anlagen 1-3 entnehmen; die entsprechenden Fachlehrer weisen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Fachunterricht in die Hygieneregeln ein.

Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheits-

verlauf

Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html). Dazu zählen insbesondere Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen, wie:

Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)

Chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)

Chronische Lebererkrankungen

Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)

Krebserkrankungen

Ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

 

Schülerinnen und Schüler:

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, unterliegen der Schulpflicht.

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer individuellen ärztlichen Bewertung im Falle einer Erkrankung dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können grundsätzlich vor Ort im Präsenzunterricht in bestehenden Lerngruppen beschult werden, wenn besondere Hygienemaßnahmen (insbesondere die Abstandsregelung) für diese vorhanden sind bzw. organisiert werden können.

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit einer Befreiung dieser Schülerinnen und Schüler von der Unterrichtsteilnahmepflicht in Präsenzform. Ein ärztliches Attest* ist vorzulegen. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler tritt der Distanzunterricht an die Stelle des Präsenzunterrichts; ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht.

 

Für den Einsatz von Lehrkräften im Unterricht gilt Folgendes:

Grundsätzlich bestehen hinsichtlich des gesamten schulischen Personaleinsatzes keine Einschränkungen. In Abhängigkeit von der jeweiligen Entwicklung des Infektionsgeschehens oder von besonderen Risikofaktoren können bei Bedarf zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Im Einzelfall kann eine vorrübergehende Befreiung vom Präzensunterricht für Lehrkräfte nach individueller Prüfung durch einen Arzt* erfolgen, wenn die Lehrkraft selbst oder eine Person ihres Haushaltes einer schweren Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ausgesetzt wäre.

Lehrkräfte die vom Präsenzunterricht ausgeschlossen sind, kommen ihren Dienstpflichten von zuhause oder anderen geschützten Bereichen (auch in der Schule) nach.

Bei Schwangerschaft gelten die Mutterschutzregelungen.

* Das ärztliche Attest muss die Bestätigung enthalten, dass im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 aufgrund der besonderen individuellen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Diese Regelung gilt für Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schülerinnen und Schüler, bei denen im vorgenannten Sinne die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht oder die mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Hausstand leben.

 

Wegeführung

 

Jeder Schüler, jede Schülerin geht bei Ankunft in der Schule SOFORT durch die entsprechenden Notausgänge in seinen Klassensaal und verbleibt nicht auf dem Schulhof.

Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Die Schulen sind aufgefordert, ein jeweils den spezifischen räumlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Wegeführung zu entwickeln. Für räumliche Trennungen kann dies z. B. durch Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder den Wänden erfolgen.

Jeder Klassensaal wird über die jeweiligen Notausgänge betreten und verlassen. Ausnahme: Wegeplanführung beim Wechsel in einen anderen Freiarbeitsraum:

Für den Wechsel von Fachräumen (z.B. für die Freiarbeit) liegt jeder Lehrkraft ein “Wegeplan für den Raumwechsel“ vor, um Vermischungen von Schülergruppen verschiedener Klassen beim Wechsel in den Freiarbeitsraum zu vermeiden. Die Freiarbeit findet bis auf Weiteres vorerst im Klassenverband statt, die Klasse wechselt gemeinsam den Freiarbeitsraum nach Plan.

Sofern sich im unmittelbaren Umkreis der Schule Warteplätze für den Schülerverkehr oder den öffentlichen Personennahverkehr befinden, muss nach Schulschluss durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen dafür gesorgt werden, dass Abstands- und Hygieneregeln auch dort eingehalten werden. Das Tragen eines Mund-Schutzes bei Vermischungen von Lerngruppen bei der Wegeführung ist Pflicht

 

Konferenzen und Versammlungen

Bei Konferenzen, Besprechungen und schulischen Veranstaltungen ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Die oben aufgeführten Maßnahmen zur Raumhygiene durch Lüftung und Reinigung sind einzuhalten.

Meldepflicht

Der Verdacht einer Erkrankung und das Auftreten von COVID-19-Fällen in Schulen ist dem Gesundheitsamt und dem Staatlichen Schulamt zu melden.

Die Schulleitung ist verpflichtet, sowohl den Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von CORVID-19-Fällen, dem zuständigen Gesundheitsamt und dem Schulamt zu melden; bitte melden Sie beides sofort der Schulleitung.

Betroffene Schüler*innen dürfen erst wieder am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen, wenn eine Bescheinigung des Arztes oder des Gesundheitsamtes vorliegt, die bestätigt, dass kein Infektionsrisiko für einen Corvid-19-Fall mehr vorliegt.

Eine Anpassung an das aktuelle Infektionsgeschehen wird von den Gesundheitsämtern und den kommunal Verantwortlichen entschieden.

 

Allgemeines

Der Hygieneplan ist dem örtlichen Gesundheitsamt auf Wunsch vorzulegen. Jedem Schulmitglied ist der Corona-Hygieneplan auszuhändigen.

Als Ansprechpartner stehen die örtlichen Gesundheitsämter und der Medical Airport Service (Medical, https://www.medical-airport-service.de/mas/leistungen/infoportal-land-hessen) zur Verfügung. Außerdem können Sie die aktuellen Anpassungen auf den Seiten des Kultusministeriums nachlesen:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona

Anlagen

Anlage 1 zum Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen

Sportunterricht und außerunterrichtliche Sport- und Bewegungsangebote während der Corona-Pandemie

Der Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen sieht vor, dass Sportunterricht, außerunterrichtliche Sportangebote sowie Bewegungsangebote in allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen unter Einhaltung von bestimmten Schutzmaßnahmen stattfinden können. Zur Erfüllung der curricularen Anforderungen soll Sportunterricht in Präsenzform erteilt werden. Bewegungsfördernde Elemente sind im Unterricht aller Fächer und in den Pausen möglich.

Vorgaben und Empfehlungen

(1) In Ergänzung zum genannten Hygieneplan gilt:

Der Sportunterricht, einschließlich des Schwimmunterrichts, findet im geregelten Klassen- oder Kurssystem der Schule statt. Außerunterrichtliche Sportangebote finden in festen Lern- oder Trainingsgruppen wie zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften oder Sportgruppen aus den Landesprogrammen „Schule & Verein“ sowie „Talentsuche-Talentförderung“ – einschließlich fester schulübergreifender Gruppen – statt.

Jeder Gruppe wird innerhalb der Sportstätte ein festgelegter Bereich zugewiesen, die Gruppen dürfen sich nicht mischen.

Sportunterricht und außerunterrichtlicher Schulsport sind in allen Inhaltsfeldern mit Ausnahme des Inhaltsfeldes „Mit und gegen den Partner kämpfen – Ringen und Raufen“ gemäß den Kerncurricula Sport möglich. Direkte körperliche Kontakte

sind auf das sportartspezifisch notwendige Maß zu reduzieren.

Unterricht und Angebote im Freien sind aufgrund des permanenten Luftaustausches zu favorisieren.

Bei der Nutzung von Geräten ist auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln besonders Wert zu legen. Der Aufenthalt in den Umkleidekabinen ist so zu organisieren, dass dieser nur kurz stattfindet. Der Mund-Nase-Schutz ist beim Umkleiden zu tragen. Sofern die Umkleidekabine nicht zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken oder Gegenständen benötigt wird, ist diese nach Benutzung gründlich zu lüften. Begegnungen von Gruppen im oder vor dem Umkleidebereich sind ebenso wie Warteschlangen beim Zutritt zur Sportstätte zu vermeiden.

(2) Schulleitungen können in Abstimmung mit der Sportfachkonferenz weitere Maßnahmen beschließen.

(3) Im Sinn einer weiteren schrittweisen Öffnung des Schulsports können innerschulische schulsportliche Wettbewerbe stattfinden. Die schulübergreifenden schulsportlichen Wettbewerbe werden bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt, um zu verhindern, dass Infektionen von außen in die Schulen hineingetragen werden und Infektionsketten nicht mehr nachvollzogen werden können.

Hinweise zur Sportstättennutzung einschließlich Schwimmbäder: Sportunterricht ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, die der Schule durch den zuständigen Schulträger zugewiesen werden, zulässig. Dies gilt auch im öffentlichen Raum. Besondere Hygienekonzepte der Betreiber der Sportstätten und Schwimmbäder sind zu beachten. Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler gelten die jeweils strengeren Regelungen.

Beratung

Weitere Beratung und Information zur Durchführung von Sportunterricht, Schulsport und Bewegungsangeboten werden durch die Zentrale Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) (https://zfs.bildung.hessen.de ) sowie durch die Schulsportkoordinatorinnen und -koordinatoren an den Staatlichen Schulämtern gegeben.

Anlage 2 zum Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen

Musikunterricht und außerunterrichtliche musikalische Angebote während der Corona-Pandemie

Der Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen sieht vor, dass Musikunterricht und außerunterrichtliche musikalische Angebote in allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen unter Einhaltung von bestimmten Schutzmaßnahmen erteilt werden dürfen.

Das Fach Musik zeichnet sich durch seine praktische und ganzheitliche Bildungszielsetzung aus. Handlungsformen wie Musizieren, Hören, Bewegen oder Beschreiben werden in einem guten Musikunterricht sinnvoll miteinander verknüpft.

Die vorliegenden Handlungsempfehlungen beinhalten Handreichungen zur Planung des Musikunterrichts an allgemeinbildenden Schulen im kommenden Schuljahr 2020/21.

 

I. Aktives Musizieren

Beim musikpraktischen Arbeiten mit Instrumenten besteht im Vergleich zu anderen Unterrichtssituationen kein erhöhtes Risiko, Ausnahmen sind das gemeinsame Musizieren mit Blasinstrumenten (vgl. II.) und das gemeinsame Singen (vgl. III.) in geschlossenen Räumen. Eine Wiederaufnahme des musikpraktischen Arbeitens ist im Rahmen des aktuell geltenden Hygieneplans möglich. Bis zum 31.01.2021 muss auf Gesang und die Nutzung der Blasinstrumente in Gruppen-

oder Klassenverbänden in geschlossenen Räumlichkeiten verzichtet werden. Im Freien und unter Berücksichtigung der Abstandsregelungen können jedoch Chor- und Blasinstrumentproben stattfinden.

Darüber hinaus gelten die folgenden Regelungen:

II. Musikpraktisches Arbeiten mit Blasinstrumenten

Beim Musizieren mit Blasinstrumenten entstehen während des Spiels Aerosole, welche infektiös sein können, wenn die Musikerin bzw. der Musiker virusinfiziert ist. Um diesem Infektionsrisiko zu begegnen, ist bis zum 31.01.2021 in geschlossenen Räumlichkeiten nur Einzelunterricht unter Einhaltung folgender Sicherheitsmaßnahmen möglich:

Abstand:

- Mindestabstand von 2,5 Metern;

- gegebenenfalls zusätzlicher Schutz durch die Nutzung durchsichtiger Plexiglasscheiben

oder mit Folie bespannter Rahmen sowie textilen Gewebes über dem Schalltrichter.

Probenraum:

Proben in möglichst großen, hohen Räumen oder falls möglich im Freien; - sehr gute Durchlüftung der Räumlichkeiten;

- Probenintervall maximal 30 Minuten, danach Lüftungspause;

- Platzierung im Raum nicht im direkten Luftstrom des anderen.

Instrumente:

- kein Wechsel der Blasinstrumente zwischen verschiedenen Musikerinnen und Musikern;

- Durchpusten oder Durchblasen des Instruments unterlassen;

- Verzicht auf:

o Mundstückübungen bei Blech- und Holzblasinstrumenten;

o Lippenübungen, Buzzing etc. bei Blechbläsern;

o spezielle Atemübungen;

- Kondensat-Reste am Boden durch Einmaltücher aufnehmen und diese direkt entsorgen, danach Hände waschen;

- Kondensat in ein Gefäß ablassen und direkt nach dem Unterricht entsorgen;

- Trocknung und Reinigung erfolgt ausschließlich beim eigenen Instrument;

- aufwändige Reinigung der Instrumente möglichst außerhalb des Unterrichts oder Musiziersettings.

III. Singen, Tanz, Bewegung

Beim Singen werden insgesamt überdurchschnittlich viele Aerosole freigesetzt. Diese können infektiös sein, wenn die Sängerin bzw. der Sänger virusinfiziert ist. Um diesem Infektionsrisiko zu begegnen, ist bis zum 31.01.2021 in geschlossenen Räumlichkeiten nur Einzelvortrag unter Einhaltung folgender Sicherheitsmaßnahmen möglich:

Abstand: Mindestabstand von 3 Metern;

- gegebenenfalls zusätzlicher Schutz durch die Nutzung durchsichtiger

Plexiglasscheiben oder mit Folie bespannter Rahmen sowie einer Mund-Nase-Bedeckung;

Probenraum:

- Proben in möglichst großen, hohen Räumen oder falls möglich im Freien.

- sehr gute Durchlüftung der Räumlichkeiten;

- Probenintervall maximal 30 Minuten, danach Lüftungspause;

- Platzierung im Raum möglichst nicht im direkten Luftstrom des anderen.

Außerdem:

- Kombination von Gesang und Bewegung/Tanz konsequent unterlassen;

- reduzierte Einsingübungen;

- keine Stücke mit Schwerpunkten auf Explosivlauten (z. B. Beat-Boxing, Begleitelemente in Rock/Pop/Jazz).

IV. Kooperationen mit außerschulischen musikalischen Partnern

Kooperationsprojekte mit außerschulischen Partnern wie Musikschulen oder

Kulturinstitutionen sind unter Einhaltung des aktuell geltenden Hygieneplans möglich.

V. Schulische Ensembles, Arbeitsgemeinschaften, Wahlunterricht und

Wahlpflichtunterricht sowie Gesangs- und Instrumentalklassen in Musik sind unter

Einhaltung des aktuell geltenden Hygieneplans möglich.

VI. –entfällt für uns -

VII. Schulische Konzerte, musikalische Umrahmung schulischer Veranstaltungen

Schulische Konzerte und musikalische Umrahmungen schulischer Veranstaltungen sind unter Einhaltung des aktuell geltenden Hygieneplans möglich.

Kontakte:

HKM Büro Kulturelle Bildung: https://kultur.bildung.hessen.de/kontakt.html

Anlage 3 zum Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen

Fachunterricht Darstellendes Spiel und außerunterrichtliche Theaterangebote während der Corona-Pandemie

Der Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen sieht vor, dass Fachunterricht Darstellendes Spiel und außerunterrichtliche Theaterangebote in allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen unter Einhaltung von bestimmten Schutzmaßnahmen erteilt werden dürfen. Vorgaben und Empfehlungen

(1) In Ergänzung zum genannten Hygieneplan gilt:

Alle Übungen müssen kontaktfrei ausgeführt werden. Ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen ist einzuhalten.

Freiluftaktivitäten sind aufgrund des permanenten Luftaustausches zu bevorzugen. Warteschlangen sind beim Zutritt zur Spielstätte zu vermeiden.

(2) Schulleitungen können in Abstimmung mit der Fachkonferenz Darstellendes Spiel weitere Maßnahmen beschließen.

Beratung

Weitere Beratung und Information zur Durchführung von Fachunterricht Darstellendes Spiel und zu Theaterangeboten werden durch die regionalen Schultheaterzentren sowie durch die Fachberaterinnen und Fachberater Kulturelle

Bildung an den Staatlichen Schulämtern gegeben.

Kontakte:

HKM Büro Kulturelle Bildung: https://kultur.bildung.hessen.de/kontakt.html

Schultheater-Studio Frankfurt (Südhessen): https://schultheater.de/

Schultheaterzentrum Nordhessen: https://www.spielort-kassel.de/

Fachberatungen Kulturelle Bildung:

https://kultur.bildung.hessen.de/fachberatung/index.html

 

 

 

 

CORONA:

Aktuelle Nachrichten vom Hessischen Kultusministerium:

https://kultusministerium.hessen.de

Infos Notbetreuung Stand 30.4.2020:

INFOS ZUR NOTBETREUUNG (nur für den in der Anlage genannten Personenkreis):

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen nur zu gewährleisten, wenn beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in einem Bereich der sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ arbeitet und keine alternative Betreuung organisiert werden kann (siehe Anlage/Beispiele: Gesundheitsbereich, Versorgung, Feuerwehr/Polizei……).

Sofern dies auf Sie zutrifft, legen Sie uns bitte eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers  vor - siehe unten "Formular".


Alle Kinder die eine Notbetreuung benötigen können von uns von 7.45 -13.35 betreut werden.


Bitte geben Sie uns am besten so bald wie möglich Bescheid, ob Sie die oben beschriebene Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.

 

Bitte klären Sie Ihre Kinder weiterhin über die wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung einer Infektionsgefahr hin, insbesondere über die Minimierung sozialer Kontakte, die dazu beitragen soll, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Personenkreis der Notbetreuung in Anspruch nehmen darf STAND 30.4.2020:

LINK

FORMULAR Stand 30.4.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktueller Elternbrief vom 14.3.2020:

 

Wichtige Elterninformation zur „Aussetzung des regulären Schulbetriebs“ bis 19.04.2020

Liebe Eltern,

in Hessen wird ab Montag, 16. März bis voraussichtlich zum 19.04.2020 (Ende der Osterferien) an allen Schulen der reguläre Unterricht ausgesetzt.

Sie erhalten die Möglichkeit, am Montag, dem 16.03.2020, in der Zeit von 8Uhr bis 10Uhr, in die Schule zu kommen, um die Unterrichtsmaterialien (Bücher, Hefte etc.) Ihres Kindes abzuholen, falls dies noch nicht am Freitag, dem 13.03.2020 geschehen ist.

Alle Kinder, die am Freitag bis Unterrichtsschluss anwesend waren, haben bereits alle notwendigen Arbeitsmaterialien im Ranzen und müssen am Montag nicht anwesend sein.

Die Klassenlehrer werden Sie am Montag darüber informieren (Email), welche Aufgaben die Kinder zuhause bearbeiten sollen und wie der Kontakt zwischen Eltern und Klassenlehrern/innen für diese Zeit aufrechterhalten wird. Bitte prüfen Sie regelmäßig ihre Emails und stellen Sie sicher, dass die Klassenlehrer/innen Ihre aktuellen Kontaktdaten vorliegen haben.

Alle Unterrichtsgänge und außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind abzusagen und finden demnach nicht statt. Aktuelle Informationen erhalten Sie über Ihre Emailadresse von uns. Außerdem können Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums, der Gesundheitsämter und des Robert-Koch-Institutes aktuelle Informationen zur Coronapandemie erhalten.

 

INFOS ZUR NOTBETREUUNG        (nur für den in der Anlage genannten Personenkreis):

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen nur zu gewährleisten, wenn beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in einem Bereich der sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ arbeitet und keine alternative Betreuung organisiert werden kann (siehe Anlage/Beispiele: Gesundheitsbereich, Versorgung, Feuerwehr/Polizei……).

Sofern dies auf Sie zutrifft, legen Sie uns bitte eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bis spätestens Dienstag, 17.03.2020 vor.

Notbetreuung GTA-Kinder:

Im Rahmen der vertraglich festgelegten Module I, II, III, jeweils ab 7.45 Uhr.

Notbetreuung kein GTA:

Im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“: Kinder der Flexklassen von 7.45 Uhr bis 11.55 Uhr und für Kinder der Klassen 3 und 4 von 7.45 Uhr bis 12.50 Uhr.

Bitte geben Sie uns am besten sofort nach Erhalt dieser Info über die Klassenlehrer Bescheid, ob Sie die oben beschriebene Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.

Sollte Ihr Kind schon am Monta, dem 16.03.2020 betreut werden müssen, dann geben Sie bitte ein ausreichendes Proviantpaket mit, das Mittagessen für Montag ist erst einmal abbestellt.

 

Bitte klären Sie Ihre Kinder weiterhin über die wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung einer Infektionsgefahr hin, insbesondere über die Minimierung sozialer Kontakte, die dazu beitragen soll, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Ich hoffe, dass wir es gemeinsam schaffen, dass alle getroffenen Maßnahmen erfolgreich sein werden und wünsche Ihnen trotz der schwierigen Zeiten noch ein schönes Restwochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Hentschel-Gärtner

Schulleitung

 

 

 

 

 

 

Seit dem 25.5.2018 ist die neue DSGVO in Kraft getreten. Bis wir Rechtssicherheit haben sind bis auf weiteres alle Fotos deaktiviert.

 

Am 28. und 29. Mai 2017 waren wir mit unterschiedlichen Vertretern unserer Schule zur Verleihung des Deutschen Schulpreises 2017 in Berlin. Ein ganz besonderes Ereignis, insbesondere für unsere Schüler und Schülerinnen, war der Besuch des Überraschungsgastes Manuel Neuer am Vorabend der Preisverleihung. (Mehr zum Ereignis Deutscher Schulpreis 2017 folgt in Kürze...)

 

Am 15. und 16.2. hatten wir Besuch von den Juroren des Deutschen Schulpreis. Hier gibt es einen Artikel mit Infos zum Besuch und zum Deutschen Schulpreis.

 

Kurz vorher war auch RTL Hessen da um unsere Schule zu porträtieren: RTL

 

Hier ist ein kurzes Interview mit Radio FFH :FFH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Kleine Schule - grosse Chance